Bloggen in Unterricht und Schule – 5 Punkte klären

Die Digitalisierung deutscher Schulen wird Schritt für Schritt besser – auch weil gerade viele Schulen wegen der Corona-Krise neue Erfahrungen sammeln (müssen). Wenn neue Schul- und Projektblogs entstehen sollen, müssen Lehrer, Schulleiter und andere Verantwortliche vieles bedenken, bevor sie mit ihrer Schule, dem Austausch- oder Klassenprojekt online gehen:

1. Wer hostet?

Der „Host“ ist der Gastgeber des Blogs – das ist das Unternehmen, auf dessen Server die Homepage eines Blogs „liegt“, also gespeichert ist. In unserem föderalen System ist das sehr unterschiedlich:

Da kann zum Beispiel eine Schulhomepage die Unterseite des Onlineangebots einer ganzen Stadt sein (Beispiel München) oder der Serverplatz bei einem Hosting-Anbieter gemietet werden, wie ein Unternehmen das auch machen würde. Achtung hier: Wer zahlt? Zwar sind die Kosten einer Homepage recht niedrig, doch müssen die Verantwortlichen Verträge abschließen. Diese brauchen einen Vertragsnehmer und ein Budget bis zum Ende des geplanten Vertragszeitraums. Also: Vorher fragen, wie das im jeweiligen Bundesland, dem Schulverbund geregelt ist.

2. Die Domain

Das hängt natürlich auch vom Host ab, siehe oben. Ansonsten: Nicht jede Domain, die passen würde, ist auch frei, nicht jede Domain passt zum Thema des Blogs. Bei denic können Sie im Internet nachsehen, ob Sie die gewünschte Domain noch buchen können. Sie erfahren dort auch, wem die Domain gehört – denn vielleicht können Sie die Domain ja abkaufen. Falls nicht: Denken Sie sich Zusätze aus, die Sie mit einem Bindestrich als drittes oder viertes Wort anhängen.

3. Die Rechte

Homepages und Blogs brauchen ein Impressum und eine individuelle Datenschutzerklärung – und zwar gilt das für alle, die in der Europäischen Union gehostet werden. Dazu gibt es Vorlagen im Netz. Und keiner kommt drumherum, sich mit dem Datenschutz für seinen Blog zu beschäftigen. Denn wer im Impressum steht, ist für die Veröffentlichungen verantwortlich. Das ist im Internet genauso wie im deutschen Presserecht.

Deutschen Schulen würde ich davon abraten, Blogs bei beispielsweise amerikanischen Portalen (wie WordPress.com) zu veröffentlichen. Vielleicht wird das in einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt, als Vorbild für Schülerinnen und Schüler finde ich es jedoch fatal. Schließlich können wir heute alle froh sein, dass unsere persönlichen Daten in Europa wenigstens etwas geschützt werden. Also auch hier: Vorher mit den zuständigen Behörden und Schulträgern klären.

4. Die Rechte der Schüler

Ähnlich wie Sie das Foto vom Sportfest nur mit dem Einverständnis der Eltern in der Schülerzeitung veröffentlichen dürfen, gilt dies auch für Fotos, Videos und auch Podcasts im Internet. Das heißt: Einverständniserklärungen verteilen, einsammeln und überprüfen, dass nur Schüler bloggen, zu sehen oder zu hören sind, deren Eltern sich damit einverstanden erklärt haben. Die Autorenschaft bei einem Blog muss allerdings nicht unbedingt mit vollen Namen gekennzeichnet sein, wenn Eltern oder Schülerinnen und Schüler das nicht wünschen.

Ein Tipp für Videos und Fotos: Von Ferne in der Menschenmenge bekommen alle einen guten Eindruck von der gelungenen Veranstaltung, ohne dass Sie später den jeweiligen Eltern und Kindern hinterherlaufen müssen, um eine Einverständniserklärung zur Veröffentlichung des Fotos zu bekommen.

5. Schülerbeiträge und Kommentare veröffentlichen

Wenn Sie den Schulblog mit der Blogsoftware WordPress bei einem eigenen Hoster aufsetzen, können Sie bestimmen, dass nur der Administrator das Geschriebene veröffentlichen darf und auch die eingegangenen Kommentare zuerst freigeben muss.

Die Autorin: Claudia Minke berät und schult Interessierte, wenn sie den Weg in die Bloggerwelt gehen wollen. Auf Wunsch setzt sie eine WordPress-Seite auf. Sie bietet Gruppenschulungen zu speziellen Themen wie WordPress oder Multimedia-Blogging an, unter anderem für Lehrer und Schüler.

 Bilder: Brahmsee auf Pixabay / Werner Moser auf Pixabay 

1 Kommentar zu „Bloggen in Unterricht und Schule – 5 Punkte klären“

  1. Pingback: Bloggen in der Schule - Onlineworkshop am 14. Juli 2021 - Profi-Blogger

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